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Bundesebene

Aktualisiert (Montag, 07. Mai 2012 um 06:42 Uhr)

NETZWERK ARTIKEL 3 fordert Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes

Pressemitteilung vom 30. April 2012

Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) am 1. Mai 2012 hat sich NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. für eine soforige Novellierung des Gesetzes ausgesprochen: "Das BGG muss im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention umfassend überarbeitet und ergänzt werden", fordert Netzwerk-Pressesprecher H.- Günter Heiden.
Im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung sei eine Überprüfung des Gesetzes zwar als eine Maßnahme in Aussicht gestellt worden, aber nicht mit konkreten Fristen unterlegt. Deshalb ist das NETZWERK ARTIKEL 3 der Ansicht, dass die Diskussion nun offensiver geführt werden muss und hat dazu als Diskussionsanstoß sieben Thesen ausgearbeitet:

These 1: Die Zielsetzung und die Inhalte des BGG müssen unverzüglich in enger Abstimmung mit behinderten Menschen und ihren Verbänden an die Vorgaben und Begrifflichkeiten der Behindertenrechtskonvention angepasst werden.

These 2: Hinsichtlich behinderter Mädchen und Frauen sind Maßnahmen des Empowerments zu ergänzen.

These 3: Im Benachteiligungsverbot des BGG muss der Rechtsbegriff der "angemessenen Vorkehrungen" verankert werden.

These 4: Die Definition von Barrierefreiheit ist um den Bereich der "Dienste / Dienstleistungen" zu erweitern.
Barrierefreiheit muss ferner für alle Formen von Beeinträchtigungen gesichert werden, etwa auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten (Leichte Sprache!) oder mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen.

These 5: Der private Sektor ist zur Herstellung von Barrierefreiheit zu verpflichten.

These 6: Jegliche Mittelvergabe öffentlicher Gelder ist an die Herstellung von Barrierefreiheit zu knüpfen.

These 7: Das Verbandsklagerecht muss geschärft und die Schaffung eines individuellen Rechtsschutzes geprüft werden.

Diese Thesen, so Heiden, seien zwar zunächst für das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes gedacht, aber die Gleichstellungsgesetze der Länder müssten in diesem Zusammenhang ebenfalls alle auf den Prüfstand gestellt werden.

 

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Freitag, 20. Januar 2012 um 10:06 Uhr

Breites Bündnis der Zivilgesellschaft für UN-Bericht

In Berlin wurde am 19. Januar 2012 ein breites Bündnis von Organisationen der Zivilgesellschaft, die „BRK-Allianz“ gegründet. Diese Allianz hat sich zum Ziel gesetzt, den ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) durch einen „Parallelbericht“ kritisch zu kommentieren.
„Der Staatenbericht erweckt den Eindruck, dass es in Deutschland keinen Umsetzungsbedarf zur Konvention gibt und dass für behinderte Menschen alles zum Besten geregelt sei. Die Verbände in diesem Bündnis werden jedoch dafür sorgen, dass dieser Anschein mit sachlich fundierten Aussagen korrigiert wird“, sagte Sigrid Arnade, eine der beiden SprecherInnen der Allianz.

In der Allianz haben sich über 70 Organisationen zusammengeschlossen, die zum einen das gesamte Spektrum der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände in Deutschland repräsentieren: Sie kommen vor allem aus dem Bereich der Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen, der Behindertenselbsthilfe und der Sozialverbände. Ebenso sind die Wohlfahrtsverbände, die Fachverbände der Behindertenhilfe und der Psychiatrie vertreten. Zum anderen arbeiten Berufs- und Fachverbände aus dem Bereich der allgemeinen Schule sowie Elternverbände und Gewerkschaften mit.


Ebenso wie der Staatenbericht soll der Parallelbericht dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf vorgelegt werden und die Lebenswirklichkeit der rund 10 Millionen jungen und alten Menschen mit Behinderungen in Deutschland darstellen. Zur Koordinierung des Berichts wurde eine siebenköpfige Arbeitsgruppe berufen. Als Sprecherin und Sprecher für das Jahr 2012 wurden  Dr. Sigrid Arnade arnade_sigrid-monitorPorträtfoto Detlef Eckert von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland
(ISL) und Dr. Detlef Eckert vom Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland (ABiD) auf der Gründungsversammlung gewählt.



Die Geschäftsstelle der Allianz ist beim NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. angesiedelt, das bereits die Schattenübersetzung der BRK erstellt hat. Sie wird anteilig von der Aktion Mensch gefördert. Weitere Informationen sind auf der Website www.brk-allianz.de zu erhalten.

 

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Vereinte Nationen, Menschenrechte,

Aktualisiert (Freitag, 26. August 2011 um 09:44 Uhr)

Erster Staatenbericht Deutschlands

Das Bundeskabinett hat am 3. August 2011 den Ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschlossen. Der Staatenbericht wird nach englischer Übersetzung zusammen mit einer Kurzfassung des Aktionsplans der Bundesregierung dem Generalsekretär der Vereinten Nationen vorgelegt.
Das NETZWERK ARTIKEL 3 ist der Ansicht, dass dieser Staatenbericht keine menschenrechtlich begründete Bestandsaufnahme der Umsetzung der Konvention im Berichtszeitraum darstellt, sondern lediglich aus einer Erläuterung der gesetzlichen Lage in der Bundesrepublik besteht, die kaum mit differenzierten Daten zur Situation und zur Vielfalt der Menschen mit Behinderungen unterfüttert ist. Das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. hatte deshalb keine detaillierte Stellungnahme zum Entwurf des Staatenberichtes abgegeben, sondern wird sich auf die begleitende Parallelberichterstattung der Zivilgesellschaft konzentrieren.
Anlagen:
DateiBeschreibungDateigröße
Diese Datei herunterladen (2011_08_03_staatenbericht.pdf)PDFErster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Behindertenrechtskonvention – BRK - (nicht barrierefrei)334 Kb
   

einfach.machen

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Vereinte Nationen, Menschenrechte,

Aktualisiert (Donnerstag, 28. Juli 2011 um 14:35 Uhr)

Aktionsplan der Bundesregierung

Unter dem Motto „einfach.machen“ wurde am 15. Juni 2011 der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. und viele andere Verbände der Zivilgesellschaft haben den Aktionsplan als „unzureichend“, „mutlos“ und als „nicht weit gehend genug“ kritisiert.
Anlagen:
DateiBeschreibungDateigröße
Diese Datei herunterladen (nap-endfassung.pdf)PDFAktionsplan der Bundesregierung (nicht barrierefrei lt. BMAS)969 Kb
Diese Datei herunterladen (nw3-stellungnahme zum referentenentwurf-s.pdf)PDFStellungnahme von NETZWERK ARTIKEL 3 e.V70 Kb
 

Allianz der Zivilgesellschaft

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Samstag, 02. Juli 2011 um 06:57 Uhr

Allianz der Zivilgesellschaft zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Vorbereitung – Geschäftsstelle bei NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.

Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung der Monitoring-Stelle zur Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) wurden in Berlin erste Verabredungen für die Gründung einer Allianz der Zivilgesellschaft (BRK-Allianz) getroffen, die das Berichtsprüfungsverfahren für die Bundesrepublik begleiten will. Aktueller Anlass für diese Veranstaltung ist der 1. Staatenbericht der Bundesregierung an den CRPD-Ausschuss, der voraussichtlich am 3. August 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll und vom CRPD-Ausschuss geprüft werden wird. Ziel dieser Konferenz war es, den Grundstein für eine koordinierte Parallelberichterstattung der deutschen nichtstaatlichen Organisationen zu legen.

„Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zeigt, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland kein Selbstläufer ist“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. Weitere gemeinsame Strategien und Allianzen innerhalb der Zivilgesellschaft seien nötig, um den Rechten von Menschen mit Behinderungen in Deutschland den erforderlichen Stellenwert in der Politik zu verschaffen. „Daher begrüße ich die bevorstehende Gründung einer Allianz zur Parallelberichterstattung, die nicht mit einheitlicher, aber mit einer Stimme sprechen kann“, so Aichele.

Theresia Degener, deutsches Mitglied im CRPD-Ausschuss, begrüßte ebenfalls den Zusammenschluss der behindertenpolitischen Organisationen zu einer Allianz, die sich die Erstellung eines Parallelberichtes zum Ziel gesetzt hat. Dadurch werde der nationale Dialog über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention gefördert, betonte Degener. „Dieser Dialog ist mindestens so wichtig wie der konstruktive Dialog in Genf zwischen unserem Ausschuss und den deutschen Regierungsvertretern.“

Im Auftrag des Deutschen Behindertenrats wird das NETZWERK ARTIKEL 3 - Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V. die Parallelberichterstattung der deutschen Zivilgesellschaft in Form einer „temporären Geschäftsstelle“ koordinieren. Daran können sich auch Organisationen beteiligen, die nicht Mitglied im Deutschen Behindertenrat sind. Aktuell wird an einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Organisationen gearbeitet, die auf einem ersten Treffen am 13. Oktober 2011 weiter diskutiert werden soll. Ferner ist die Einrichtung einer eigenen Website für die BRK-Allianz geplant.

BRK-Allianz - Geschäftsstelle
c/o NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.
Krantorweg 1, 13503 Berlin
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Du musst JavaScript aktivieren, damit Du sie sehen kannst.

Hintergrund:

Im Rahmen des Berichtsprüfungsverfahrens durch den CRPD-Ausschuss in Genf haben Nichtregierungsorganisationen (NGOs) das Recht, eigenständige oder gemeinsame Berichte, sogenannte "Parallelberichte" oder "Alternativberichte" zu verfassen und vorzulegen. Deutschland muss als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention zukünftig in regelmäßigen Abständen dem CRPD-Ausschuss Staatenberichte vorlegen. Die Berichte sollen aufzeigen, wie der Vertragsstaat seine durch den Beitritt zur Konvention übernommenen Verpflichtungen umgesetzt hat. Sie werden im CRPD-Ausschuss geprüft und kommentiert. Der Parallelbericht aus der Zivilgesellschaft ist für den Ausschuss eine wichtige Informationsquelle, um Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention beurteilen zu können.

Handreichung der Monitoring-Stelle: „Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ mit wichtigen Informationen zur Erstellung des Parallelberichts und zum Verfahren der Übermittlung an den CPRD-Ausschuss:  www.institut-fuer-menschenrechte.de 

Website des CRPD-Ausschusses:
 www.ohchr.org 

(DIMR/HGH)

   

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